Hier finden Sie unsere AGB´s die die Grundlage unserer Verträge bilden.
Immobilien-Burunacik
Langestraße 63
49661 Cloppenburg
Geschäftsführer: Davut Burunacik
Telefon: 04471 – 850 39 40
E-Mail: info@immobilien-burunacik.de
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Web: www.immobilien-burunacik.de
Erlaubnis nach § 34c der GewO erteilt durch Stadtverwaltung Cloppenburg, Sevelter Str.8, 49661 Cloppenburg
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestr. 4-6, 26122 Oldenburg
Tel. 0441 2220-0 Fax 0441 2220-111
www.ihk-oldenburg.de
Ust-ID-Nummer: 56/107/09764
Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Gibt der Auftraggeber diese ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Auftrag abschließt.
Für unrichtige Angaben haften wir nun bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
Die entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich erlaubt.
Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar.
Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge.
Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich Immobilien Burunacik mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Immobilien Burunacik ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Immobilien Burunacik
Die Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
Allgemeine Informationspflicht gem. § 36 VSBG: Immobilien Burunacik nimmt an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nicht teil.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cloppenburg.